Nebenkosten

Für viele Mieter ist die Abrechnung der Nebenkosten oft eine sehr böse Überraschung. Denn viele müssen sehr hohe Kosten für die Heizung, für das Warmwasser und unter anderem auch für die Müllabfuhr bezahlen. Doch was darf in eine Nebenkosten Abrechnung und was nicht?

Nebenkosten – Was nicht berechnet werden darf:

Entschließt sich der Hausmeister, den Aufzug im Haus zu warten oder gar zu reparieren, dürfen die Kosten nicht in den Nebenkosten berechnet werden. Denn Kosten für Reparaturen, wie auch für die Verwaltung, gehen den Mieter nichts an. Darum muss sich der Vermieter selber kümmern und darf diese Kosten auch nicht in die Nebenkosten berechnen. Werden im Haus Reparaturen durchgeführt, wird empfohlen, dass der Mieter die Abrechnung der Nebenkosten überprüft. Sollten in den Nebenkosten verschiedene Summen aufgelistet sein, kann man sich als Mieter alle Rechnungen von dem Vermieter zeigen lassen. Wichtig ist, dass man die Kosten nicht vor der Reklamation begleicht. Denn so sieht man das Geld nie wieder.

Was der Vermieter sich in den Nebenkosten berechnen darf:

Für Mieter ist es wichtig, genau zu wissen, was sich der Vermieter in den Nebenkosten berechnen darf. Kosten für den Schornsteinfeger, Grundsteuer, Wasser, Heizungs- und Warmwasserkosten, Müllbeseitigung, Straßenreinigung, Beleuchtung, Entwässerung und unter anderem auch für den Hausmeister und die Gartenpflege, dürfen in den Nebenkosten berechnet werden. Allerdings muss der Mieter da stets eine komplette Auflistung erhalten, damit er einen Überblick hat. Vor allem im Bereich kosten für die Heizung. Ein Mieter muss nur das zahlen, was er auch wirklich verbraucht.

Es gibt immer wieder Fälle, in denen Mieter viel zu hohe Nebenkosten bezahlen müssen. Auch gibt es Vermieter, welche mit niedrigen Nebenkosten locken und anschließend saftige Nachzahlungen verlangen. Dies alles sollte vor Vertragsabschluss geklärt sein, um böse Überraschungen zu vermeiden. Denn die Nebenkosten sind stets die höchsten Kosten, welche im eigenen Haushalt anfallen.